DAP LEXIKON

Mehrfachverordnung

Von einer Mehrfachverordnung spricht man dann, wenn ein Arzt von einem Arzneimittel mehrere Packungen einer Größe auf einem Rezept verschreibt.

Beispiel: „2 x Arzneimittel XYZ 100 St. N3”

Der Rahmenvertrag vom 1. Juli 2019 enthält eine neue Regelung zur Belieferung von Mehrfachverordnungen. In § 8 Abs. 1 ist nun geregelt:

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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