Von einer Mehrfachverordnung spricht man dann, wenn ein Arzt von einem Arzneimittel mehrere Packungen einer Größe auf einem Rezept verschreibt.
Der Rahmenvertrag vom 1. Juli 2019 enthält eine neue Regelung zur Belieferung von Mehrfachverordnungen. In § 8 Abs. 1 ist nun geregelt:
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