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Apotheken verteilen Masken an Risikogruppen

Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

Mit dem 3. Bevölkerungs­schutz­gesetz vom 18. November wurde die Grund­lage ge­schaffen, bestim­mte Personen­gruppen mit FFP2-Masken zu versorgen. Anspruchs­berechtigt sind Personen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krank­heits­verlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion haben – unab­hängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die am 15. Dezember in Kraft getretene Corona­virus-Schutz­masken-Verordnung (SchutzmV) enthält Details zur Anspruchs­berechtigung und zur Verteilung der Masken, die über Apotheken läuft. Es folgen einige Fragen und Antworten zur Masken­abgabe und Abrechnung.

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