APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann ein Glucose-Lebensmittel auf Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?

Wir haben eine allgemeine Frage zur Belieferung von Sprech­stunden­rezepten (Bereich Nieder­sachsen) über orale Glucose­toleranz-Lösungen.

Accu-Chek Dextrose O.G.T. Saft ist ja leider außer Handel.

Können wir neben der Rezeptur nach NRF auch Gluco75 Pulver (PZN: 9942206) auf ein Sprech­stunden­rezept abrechnen?

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Alexander Raths – stock.adobe.com