DAP LEXIKON

Landesapothekerkammer (LAK)

Die (Landes-)Apothekerkammern aller Bundesländer sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Dies beinhaltet die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und die Pflichtmitgliedschaft aller Apothekerinnen und Apotheker mit Zahlung des Kammerbeitrages. Insgesamt gibt es 17 Landesapothekerkammern, da Nordrhein-Westfalen in zwei Kammerbezirke (Nordrhein und Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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