APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gibt es für Wundpflaster einen gesonderten Liefervertrag?

Uns liegt ein Rezept über „Gota Por Pu Wf 10 x 6 cm Ste Gothaplas PFL 50 St.“ vor. Der Patient soll diese Pflaster zur Wundversorgung nach einer Darm-OP verwenden.

Übernimmt die DAK die Kosten? Muss man eventuell vorher einem Vertrag beitreten?

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