APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

N1 nicht lieferbar – kann die Apotheke den Austausch auf die N2 ohne Änderung durch den Arzt vornehmen?

Wir haben ein Entlassrezept über „Diazepam 5 mg N1 1-0-0“ erhalten. Es gibt nur noch ein N1-Präparat (von ratiopharm), das allerdings nicht lieferbar ist. Alle anderen Diazepam-5-mg-N1-Packungen sind AV.

Dürfen wir ohne geändertes Rezept die größere N2 abgeben, wenn wir das Nichtverfügbarkeitskennzeichen drucken sowie handschriftlich „nicht verfügbar“ mit dem Hinweis auf die Coronapandemie auf das Rezept auftragen?

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