AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 59

Preisankerüberschreitung und Mehrkostenregelung

Rahmenvertrag zum 1. August 2020 angepasst

In der ersten Änderungs­vereinbarung vom 1. August 2020 zum Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung in der Fassung vom 1. April 2020 wurde § 11, der den Vorrang der Rabatt­verträge zum Inhalt hat, angepasst. Neben der Möglichkeit einer Preis­anker­überschreitung ergibt sich durch die Anpassung vor allem ein Vorteil für die Patienten, die bei Nicht­liefer­barkeit eines Rabatt­artikels und Fehlen einer preis­günstigen Alternative eventuell anfallende Mehr­kosten durch den notwendigen Ersatz eines teureren Produktes nicht mehr selbst tragen müssen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.

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