Seit dem 1. November 2020 ist die Dosierung bei Rx-Arzneimitteln eine Pflichtangabe auf dem Rezept. Alternativ kann der Arzt einen Hinweis auf einen vorliegenden Medikationsplan bzw. eine schriftliche Dosierungsanweisung vermerken. Dafür soll laut Bundesmantelvertrag der Ärzte das Kürzel „Dj“ verwendet werden. DAP erreichen seither zahlreiche Anfragen, sei es, dass die Dosierung bzw. ein anderer Hinweis komplett fehlen oder dass andere bzw. ungenaue Formulierungen verwendet werden, wie z. B. „bei Bedarf“.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns, wie die Situation aktuell bei Ihnen aussieht.
Auf wie vielen Rezepten ist nach Ihrer Einschätzung seit dem 1. November 2020 ein korrekter Dosierungsvermerk für jedes verordnete Arzneimittel enthalten („Dj“ oder genaue Dosierungsangabe, z. B. „0-0-1“)?