AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 59

Keine 50 Cent mehr für rabattierte Teststreifen

Neue Anlage 4 zum vdek-Arznei­versorgungs­vertrag

Seit dem 1. Juli 2020 ist eine neue Verein­barung über Preis­regelungen für Blut­zucker­test­streifen in Kraft, die in Anlage 4 zum vdek-Arznei­versorgungs­vertrag aufge­nommen wurde. Diese gilt für die Ersatz­kassen Techniker Kranken­kasse (TK), DAK-Gesundheit, Kauf­männische Kranken­kasse (KKH), Handels­kranken­kasse (hkk) und Hanseatische Kranken­kasse (HEK) – nicht jedoch für die BARMER. Apotheken dürfen für die Abgabe rabattierter Test­streifen keinen Aufschlag mehr abrechnen. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs.

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