Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (= GKV-Spitzenverband) gemäß § 139 SGB V erstellt und enthält alle erstattungsfähigen Hilfsmittel. Dieses Verzeichnis ist jedoch nicht abschließend, d. h., es können ggf. auch andere Hilfsmittel erfasst sein.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.