Laut Rahmenvertrag ist ein Kriterium für die Aut-idem-Austauschbarkeit von Arzneimitteln eine identische oder eine vom G-BA als austauschbar definierte Darreichungsform (DRF). Die entsprechende Regelung findet sich in § 4 Abs. 1d) Rahmenvertrag.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.