Uns liegt ein Rezept zulasten der BARMER (IK 108380007) über Otalgan Ohrentropfen vor. Sie sind für ein fünfjähriges Kind.
Unser Kassenprogramm bringt keine Warnmeldung, allerdings warnt uns das Rezeptprüfprogramm bezüglich der Wirtschaftlichkeit.
Was ist nun korrekt? Dürfen wir die Tropfen für ein Kind zulasten der Krankenkasse abgeben?
» Lesen Sie hier die Antwort