Wir haben eine Frage zu Nachfolgeartikeln: Zuletzt haben wir ein Arzneimittel bestellt und der Großhändler hat uns automatisch den Nachfolger geschickt, da das alte Arzneimittel nicht mehr lieferbar war.
Darf man diesen Artikel dann auch automatisch abgeben oder braucht man ein neues Rezept?
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