Das Einsparziel ist in § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag festgelegt und bezieht sich auf die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel. Die Apotheke muss mit der Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel ein Einsparziel von zwei Prozent pro Quartal und Krankenkasse erreichen.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.