DAP LEXIKON

Einsparziel

Das Einsparziel ist in § 13 Abs. 5 Rahmen­vertrag fest­gelegt und bezieht sich auf die Abgabe preis­günstiger Import­arznei­mittel. Die Apotheke muss mit der Abgabe preis­günstiger Import­arznei­mittel ein Einspar­ziel von zwei Prozent pro Quartal und Kranken­kasse erreichen.

Das Einsparziel errechnet sich folgendermaßen:

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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