„Import, preisgünstig“
Ein Importarzneimittel gilt als preisgünstig, wenn bestimmte Preisabstände zum Referenzarzneimittel (= Originalpräparat) eingehalten werden (§ 2 Abs. 8 Rahmenvertrag). Hierbei ist zu beachten, dass nicht die regulären Verkaufspreise, sondern die Preise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte verglichen werden.
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