DAP LEXIKON

„Import, preisgünstig“

Ein Import­arznei­mittel gilt als preis­günstig, wenn bestimmte Preis­abstände zum Referenz­arznei­mittel (= Original­präparat) einge­halten werden (§ 2 Abs. 8 Rahmen­vertrag). Hierbei ist zu beachten, dass nicht die regulären Verkaufs­preise, sondern die Preise unter Berück­sichtigung der gesetzlichen Rabatte verglichen werden.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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