DAP LEXIKON

Aut-idem-Kreuz

„Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“.

Das heißt, dass der Apotheker ein verordnetes Arznei­mittel gegen ein anderes wirkstoff­gleiches, rabattiertes Arznei­mittel austauschen darf. Der Apotheker ist nach § 129 Abs. 1 SGB V zum Austausch gegen ein preis­günstiges Arznei­mittel (Rabatt­arznei­mittel) verpflichtet. Hat der Arzt das Feld „aut idem“ markiert (z. B. durch Kreuz, Kringel, Haken, Strich), bedeutet dies ein Substitutions­verbot.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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