Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Lagerwertverlustausgleich

Zum 1. Juli 2020 wurden viele Fest­beträge ange­passt, darunter z. B. die Festbeträge zu Protonen­pumpen­inhibitoren. Senkt der Hersteller den Preis eines Lager­artikels auf Festbetrags­niveau, hat die Apotheke mit Lager­wert­verlusten zu rechnen. Einige Hersteller bieten deshalb – auf frei­williger Basis – einen Lager­wert­verlust­ausgleich an.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Legen Sie vorzugsweise Produkte von Pharmaunternehmen an Lager, von denen Sie wissen, dass sie Lagerwertverluste erstatten?






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