DAP LEXIKON

„Heilungsmöglichkeiten eines Rezeptes“

Apotheken­mitarbeiter können in Rück­sprache mit dem verschreibenden Arzt bestimmte Angaben auf einem Muster-16- bzw. BtM-Rezept ergänzen oder korrigieren. Das Recht des Abgebenden zur Korrektur oder Ergänzung einer fehler­haften Verordnung wurde im Juni 2016 im bundes­weit gültigen Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V genauer definiert. Auch im neuen Rahmenvertrag vom 1. Juli 2019 ist der entsprechende Paragraph zu finden. Die Heilungs­möglichkeiten für Entlass­verordnungen sind in § 6 der Anlage 8 des Rahmen­vertrags zu finden.

» Lesen Sie hier weiter

DDRockstar - stock.adobe.com

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon