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Rolenium® Elpenhaler® in Zeiten der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO)

Rolenium® Elpenhaler® ist ab 1. Juli 2020 exklusiver Rabattvertragspartner der Techniker Kranken­kasse. Auch in Zeiten der SARS-CoV-2-AMVersVO sollen sich Apotheken mit den betreffenden Rabatt­arznei­mitteln ange­messen bevorraten, um möglichst rahmen­vertrags­konform beliefern zu können. Dafür gewährt Ihnen die ELPEN Pharma GmbH für Ihre Erst­bevorratung* mit Rolenium® im Juni/Juli 2020 über den pharma­zeutischen Groß­handel ein 100-prozentiges Rück­gabe­recht. Kontakt­informationen finden Sie unter www.elpen-pharma.de.

» Zur Anforderung von Demo-Elpenhalern®, Anwendungs­informationen und weiteren Hintergrund­informationen zum Rabatt­vertrag (PDF)

* Das Rückgaberecht bei Erst­bevorratung gilt für die erste Bestellung im Juni/Juli 2020. Bewahren Sie den passenden Liefer­schein auf und reichen Sie ihn bei Bedarf ein.