APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir diese Mehrfachverordnung beliefern?

Wir haben eine Frage zu folgender Mehrfachverordnung:

„2 × 30 ST N2 (SLENYTO 5 MG RET, 14446024)
 2 × 30 ST N2 (SLENYTO 5 MG RET, 14446024)
 2 × 30 ST N2 (SLENYTO 5 MG RET, 14446024)“

Könnten wir ein Rezept mit dieser Menge beliefern, auch wenn die Menge (insgesamt 180 Stück) oberhalb der Nmax liegt? Ist dann zusätzlich ein weiterer Vermerk auf dem Rezept erforderlich?

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