Wir haben eine Arztpraxis, die regelmäßig Instillagel verordnet. Laut Hersteller ist es verordnungs- und erstattungsfähig. Unsere EDV warnt uns bei Eingabe ins System jedoch. In der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte wird nur „Instillagel Lubri“ genannt, die anderen Präparate sind hier nicht zu finden.
Können wir das Präparat nun zulasten der GKV abgeben oder nicht?
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