APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man anstelle einer Kombipackung die Einzelpackungen abgeben?

Wir haben für ein Kind folgendes Rezept zulasten der AOK Rheinland/Hamburg erhalten:
„Cromo Ratio Kombi Packung PZN 01746517“.

Die Kombipackung ist nicht lieferbar, ebenso wenig bekommen wir momentan Aut-idem-Alternativen anderer Firmen.

Dürfen wir Augentropfen und Nasenspray einzeln abgeben, wenn wir uns an die Rabattverträge halten? Brauchen wir ein neues Rezept?

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