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Boehringer Ingelheim informiert

Auch bei Verordnungen von SPIOLTO® RESPIMAT® gilt es zu prüfen, ob das Original abge­geben werden darf oder vorrangig ein Import abge­geben werden muss. Preis­günstige Importe, die zur Erreichung des Ein­spar­ziels beitragen, sind derzeit nicht im Handel. Ausgehend von einer Original­verordnung kann auch das Original von Boehringer Ingelheim abge­geben werden – unter Beachtung vorrangiger Rabatt­verträge.

Wie das Einsparziel berechnet wird, zeigt folgende DAP Arbeitshilfe:
» DAP Arbeitshilfe „Import-Einsparziel nach § 13 Rahmenvertrag“ (PDF)

Quelle: Boehringer Ingelheim

Rabattverträge bleiben erhalten

Derzeit sind SPIOLTO® RESPIMAT® und SPIRIVA® RESPIMAT® für 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert erhältlich. Liegt eine Verordnung für einen RESPIMAT® vor und es sind mehrere Rabattartikel vorhanden, unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim, kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preisanker zu beachten und das Original darf abgegeben werden.