Aktuelle Kurzumfrage
Thema: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Seit dem 22. April 2020 ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft. Durch sie haben Apotheken mehr Austauschmöglichkeiten, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. So darf beispielsweise ohne Rücksprache mit dem Arzt unter anderem von der verordneten Packungsgröße oder Wirkstärke abgewichen werden, um die Versorgung sicherzustellen. Als letzte Möglichkeit darf in Rücksprache mit dem Arzt sogar eine Aut-simile-Substitution stattfinden.
Wenden Sie die erweiterten Austauschmöglichkeiten laut SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung schon an bzw. werden Sie diese anwenden?
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