Wir diskutieren derzeit, ob codeinhaltige Arzneimittel auf einem BtM-Rezept verordnet werden müssen, denn Codein gehört ja zu den Betäubungsmitteln. Allerdings zeigt doch die Praxis, dass die entsprechenden Mittel auf normalen GKV-Rezepten verordnet werden.
Haben wir da etwas übersehen?
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