APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen künstliche Tränen verordnet werden?

Uns liegt ein Rezept über „Hylan 0,65 ml Augentropfen N3 120 St. PZN 02742697 Diagnose GvHD am Auge nach allog. SZT!“ vor. Das Arzneimittel ist apothekenpflichtig.

Können wir es trotzdem aufgrund der angegebenen Diagnose zulasten der GKV abrechnen?

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