|
Am 1. April 2020 ist das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) in Kraft getreten. Damit darf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen anordnen.
» Lesen Sie hier weiter
|