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Maßnahmen gegen Lieferengpässe beschlossen

Am 1. April 2020 ist das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Kranken­versicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) in Kraft getreten. Damit darf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen anordnen.

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