ABGABEFRAGE DES MONATS

Verordnung über Heparin-Spritzen: Darf ein teureres Arzneimittel abgegeben werden?

Die Apotheke erhält ein Rezept über Heparinspritzen zulasten der BARMER (IK 104080005):
„ENOXAPARIN Becat 4.000 I.E. 40 mg/0,4 ml Inj.-Lsg. FS 20 St. N2 ROVI PZN 13509053“

Die Apotheke gibt das verordnete Biosimilar in das Kassensystem ein. Bei der vorliegenden Krankenkasse ist das Clexane®-Original das einzige Rabattarzneimittel, zudem gibt es preisgünstige Biosimilars sowie verschiedene Importe auf dem Markt.

Was ist die korrekte Abgabe?

Jeder registrierte Teilnehmer erhält 10 DAPs-Punkte. Außerdem werden 10.000 DAPs-Punkte verlost.

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» Pflichttext Clexane®

SADE.ENO.20.02.0410