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Covid-19: Sonderregelungen zum Entlassmanagement
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Aufgrund der aktuellen Pandemie ist das Entlassmanagement übergangsweise vereinfacht worden. Das gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 27. März 2020 in einer Pressemitteilung bekannt. Demnach dürfen Klinikärzte Entlassrezepte nun grundsätzlich ausstellen, wenn dem Patienten dadurch ein zusätzlicher Arztbesuch erspart bleibt, und auch größere Packungen als N1 verordnen. Zudem wurden die Rezeptgültigkeit und erlaubte Reichdauer bei Hilfsmitteln erweitert.
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deagreez – stock.adobe.com
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