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Covid-19: Sonderregelungen zum Entlassmanagement

Aufgrund der aktuellen Pandemie ist das Entlass­management übergangs­weise vereinfacht worden. Das gab der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) am 27. März 2020 in einer Presse­mitteilung bekannt. Demnach dürfen Klinikärzte Entlass­rezepte nun grund­sätzlich aus­stellen, wenn dem Patienten dadurch ein zusätz­licher Arztbesuch erspart bleibt, und auch größere Packungen als N1 verordnen. Zudem wurden die Rezept­gültigkeit und erlaubte Reich­dauer bei Hilfs­mitteln erweitert.

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