APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf in Coronazeiten auf die Abgabe von Rabattverträgen verzichtet werden?

Wir haben gehört, dass Rabatt­verträge in der aktuellen Situation komplett ausge­setzt werden sollen. Ist das korrekt?

Können wir jetzt immer das ab­geben, was wir an Lager haben? Und wie muss das auf dem Rezept gekenn­zeichnet werden?

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Alexander Raths – stock.adobe.com