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Einsparziel: Das muss die Apotheke beachten

Das neue Import-Einsparziel ersetzt seit dem 1. Juli 2019 die alte Importquote. Neu ist die zugrundeliegende Berechnung und dass die Abgabe preisgünstiger Importe nur in das Einsparziel eingeht, wenn es sich um den importrelevanten Markt handelt.

Die Abgabe eines preisgünstigen Imports zählt nur zum Einsparziel, wenn …

… es sich um den importrelevanten Markt handelt (= Auswahl nur zwischen Original und Importen, Importen unter­einander oder Parallel­arznei­mitteln und zuge­hörigen Importen möglich) und

… die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht möglich ist (z. B. weil keines existiert) und

… kein Sonderfall vorliegt (z. B. Pharmazeutische Bedenken, Nichtverfügbarkeit, Akutversorgung/Notdienst) und

… preisgünstige Importe nach § 2 Rahmenvertrag auch tatsächlich im Handel sind.

Wichtig: Biologika und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung sind seit dem 18.12.2019 von der Importförderung ausgenommen. Entsprechende Abgaben, egal ob Original oder Import, gehen nicht mehr in das Einsparziel ein.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe „Einsparziel“