… die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht möglich ist (z. B. weil keines existiert) und
… kein Sonderfall vorliegt (z. B. Pharmazeutische Bedenken, Nichtverfügbarkeit, Akutversorgung/Notdienst) und
… preisgünstige Importe nach § 2 Rahmenvertrag auch tatsächlich im Handel sind.
Wichtig: Biologika und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung sind seit dem 18.12.2019 von der Importförderung ausgenommen. Entsprechende Abgaben, egal ob Original oder Import, gehen nicht mehr in das Einsparziel ein.
» Hier geht es zur Arbeitshilfe „Einsparziel“