Uns stellt sich im Notdienst immer wieder die Frage, ob auch dann die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags zwingend einzuhalten ist. Denn oberstes Ziel sollte doch im Notdienst sein, den Patienten direkt mit dem benötigten Arzneimittel zu versorgen – unabhängig von Preisdruck und Wirtschaftlichkeit.
Reicht dann im Zweifel ein Vermerk „Abgabe im Notdienst“ auf dem Rezept?
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