APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können Augenklappen für den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?

Wir haben eine Frage zur Sprechstundenbedarfs­belieferung.

Folgendes Rezept einer Augenarztpraxis liegt uns vor:

„AUGENKLAPPE mit Gummiband schwarz PZN 02556948 20 St.“

Können wir diese Augenklappen zulasten der GKV abrechnen oder müssten wir sie dem Arzt privat in Rechnung stellen?

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