Wir haben eine Frage zur Sprechstundenbedarfsbelieferung.
Folgendes Rezept einer Augenarztpraxis liegt uns vor:
„AUGENKLAPPE mit Gummiband schwarz PZN 02556948 20 St.“
Können wir diese Augenklappen zulasten der GKV abrechnen oder müssten wir sie dem Arzt privat in Rechnung stellen?
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