DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

„Rezept, ordnungsgemäß“

Welche Angaben auf einer Verordnung gemacht werden müssen, ist in § 2 der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) bzw. für Betäubungs­mittel in § 9 der Betäubungs­mittel­verschreibungs­verordnung (BtMVV) geregelt. Entspricht eine Verordnung nicht den gesetzlichen Anforderungen, dann darf die Apotheke einige Bereiche vor der Abgabe „heilen“ (§ 6 Rahmen­vertrag).

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon