DAP LEXIKON

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„Reimport / Parallelimport“

Bei Re- bzw. Parallelimporten handelt es sich um importierte Arzneimittel, deren Zulassung in Bezug auf ein deutsches Originalarzneimittel erfolgte. Reimporte werden in Deutschland hergestellt, in ein anderes europäisches Land ausgeführt und wieder zurück nach Deutschland importiert. Parallelimporte werden hingegen in einem anderen europäischen Land hergestellt und anschließend von dort nach Deutschland exportiert.

Von Parallelimporten zu unterscheiden sind parallel vertriebene Importarzneimittel.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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