Mitte Dezember haben Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband eine zweite Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem Regelungen zum Mehrfachvertrieb patentgeschützter Arzneimittel und die Ausnahme von Biologika und parenteral anzuwendenden Zytostatika von der Importförderung. Viele Änderungen sind bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Da die Softwarehäuser offenbar nicht rechtzeitig informiert wurden, sind die Änderungen jedoch nicht in allen Softwaresystemen umgesetzt, wie DAZ.online berichtet.
» Überblick der Änderungen
» Zur 2. Änderungsvereinbarung vom 15. Dezember 2019 (PDF)
Wie stehen Sie zu den in der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag vom 15.12.2019 getroffenen Regelungen zur Rezeptbelieferung?