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Der wiederverwendbare RESPIMAT®

Im April 2019 ist mit dem wieder­verwendbaren RESPIMAT® eine Weiter­entwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim auf den Markt gekommen. Derzeit ziehen auch Importeure nach und bringen wieder­verwendbare Devices auf den Markt.

Einsparziel: Original oder Import?

In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabatt­vertrag zu beachten ist oder das Original selbst Rabatt­partner ist, kann dieses auch retax­sicher abgegeben werden. Derzeit sind keine preis­günstigen Importe zum Referenz­arznei­mittel im Handel. Die Abgabe eines Imports ausgehend von einer Original­verordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung des Einsparziels bei.

Rabattverträge bleiben erhalten

Derzeit ist der SPIRIVA® RESPIMAT® für 81 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert, SPIOLTO® RESPIMAT® für 78 Prozent. Liegt eine Verordnung für einen RESPIMAT® vor und es sind mehrere Rabatt­artikel vorhanden – unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim – kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preis­anker zu beachten und das Original darf abge­geben werden.

Was bei Verordnungen von Originalen oder Importen beachtet werden muss, zeigt diese Arbeitshilfe:

» Zur DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import “