Im April 2019 ist mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim auf den Markt gekommen. Derzeit ziehen auch Importeure nach und bringen wiederverwendbare Devices auf den Markt.
Einsparziel: Original oder Import?
In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabattvertrag zu beachten ist oder das Original selbst Rabattpartner ist, kann dieses auch retaxsicher abgegeben werden. Derzeit sind keine preisgünstigen Importe zum Referenzarzneimittel im Handel. Die Abgabe eines Imports ausgehend von einer Originalverordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung des Einsparziels bei.
Rabattverträge bleiben erhalten
Derzeit ist der SPIRIVA® RESPIMAT® für 81 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert, SPIOLTO® RESPIMAT® für 78 Prozent. Liegt eine Verordnung für einen RESPIMAT® vor und es sind mehrere Rabattartikel vorhanden – unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim – kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preisanker zu beachten und das Original darf abgegeben werden.
Was bei Verordnungen von Originalen oder Importen beachtet werden muss, zeigt diese Arbeitshilfe:
» Zur DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import “