Wir haben eine Frage bezüglich der Erstattung eines Produktes, das zulasten einer GKV für ein Kind verordnet wurde:
„Rhinoguttae Pro Inf Mp NTR 10 ml PZN 07787285“
Unserer Meinung nach ist es nicht erstattungsfähig. Die Praxis behauptet allerdings das Gegenteil. Können Sie uns dabei weiterhelfen?
» Lesen Sie hier die Antwort