APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wird diese Wundspüllösung von der GKV erstattet?

Wir haben ein Kassen­rezept für die AOK Nieder­sachsen (IK 102114819) über „Granudacyn 500 ml PZN 11865217“ erhalten. Unsere Software gibt uns keinen Abrechnungs­preis aus. Müssen wir dem Kunden den vollen Preis in Rechnung stellen?

Können Wund­spül­lösungen generell nicht abge­rechnet werden?

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Iraidka – stock.adobe.com