APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist bei einer Fentanyl­verordnung zwingend die Angabe der Beladungs­menge erforderlich?

Verschiedentlich haben wir mittlerweile von Kollegen gehört, dass bei einer Verordnung von Fentanyl­pflastern zwingend die Angabe der Beladungs­menge mit auf das Rezept gehört. Das Fehlen der Beladungs­menge wäre ein Retax­grund. Nach unserer Erfahrung wird Fentanyl üblicher­weise aber mit Angabe der Stärke (z. B. 25 µg bzw. 50 µg) verordnet. Reicht das aus?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com