APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wirkstoffverordnung: Ist bei Nicht­verfügbarkeit von Rabatt-AM und den vier Preis­günstigsten ein Sonder­vermerk nötig?

Uns ist bekannt, dass es bei einer Wirk­stoff­verordnung keinen Preis­anker gibt. Dennoch ist die Reihen­folge der Abgabe wie auch bei namentlicher Verordnung vorge­geben. Da kein Preis­anker gesetzt ist, dürfen wir immer das nächst­günstige Arznei­mittel ohne Rück­sprache mit dem Arzt abgeben. Allerdings sind bei uns in einem Fall weder Rabatt­arznei­mittel noch die vier preis­günstigsten Arznei­mittel lieferbar.

Wie muss dies nun auf dem Rezept dokumentiert werden? Müssen wir explizit darauf hinweisen, dass eine Wirk­stoff­verordnung vorlag?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com