Uns ist bekannt, dass es bei einer Wirkstoffverordnung keinen Preisanker gibt. Dennoch ist die Reihenfolge der Abgabe wie auch bei namentlicher Verordnung vorgegeben. Da kein Preisanker gesetzt ist, dürfen wir immer das nächstgünstige Arzneimittel ohne Rücksprache mit dem Arzt abgeben. Allerdings sind bei uns in einem Fall weder Rabattarzneimittel noch die vier preisgünstigsten Arzneimittel lieferbar.
Wie muss dies nun auf dem Rezept dokumentiert werden? Müssen wir explizit darauf hinweisen, dass eine Wirkstoffverordnung vorlag?
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