Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das seit 11. Mai 2019 in Kraft ist, wurde an einigen Stellschrauben der Impfstoffversorgung gedreht. Eine Änderung betrifft die Vergütung für die Versorgung der Ärzte mit Grippeimpfstoffen. Für jede Impfdosis erhalten Apotheken nun 1 Euro zzgl. MwSt., pro Verordnungszeile dürfen aber nicht mehr als 75 Euro netto abgerechnet werden. Damit die Belieferung kostendeckend erfolgt, sollten Ärzte deshalb nicht mehr als 70 Impfdosen pro Zeile verordnen.
Um zu erfahren, wie Ärzte die Verordnung von Grippeimpfstoffen aktuell umsetzen, möchten wir gerne Folgendes wissen:
Halten sich Ärzte an die Verordnung von maximal 70 Impfdosen pro Zeile, damit die Apotheke die Vergütung von 1 Euro pro Impfdosis erhält?