APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man unter Rabattarzneimitteln mit abweichender Menge frei auswählen?

Uns liegt eine Verordnung über „REMICADE 100 3 Stück (PZN: 01359654)“ zulasten der IKK (100602360) vor. Rabattarzneimittel sind 2er-, 3er- und 4er-Packung von Remicade der Firma Haemato.

Was wäre bei Nichtverfügbarkeit der 3er-Packung und gleichzeitiger Verfügbarkeit der 2er- und 4er-Packung zu tun? Wäre man verpflichtet, die kleinere abzugeben? Oder ist eine Arztrücksprache erforderlich?

Iraidka – stock.adobe.com

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