APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen wir bei einer Preisankerüberschreitung in jedem Fall eine Sonder-PZN angeben?

Wir haben das Problem, dass ein Arzt ein Generikum verordnet hat, das das preisgünstigste Präparat in der entsprechenden Austauschgruppe ist. Wir haben schon mit dem Arzt telefoniert und einen neuen Preisanker festgelegt, wir geben nun das drittgünstigste Präparat ab – das haben wir vorrätig.

Was müssen wir jetzt auf dem Rezept dokumentieren? Brauchen wir eine Sonder-PZN?

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