Gilt auch nach dem neuen Rahmenvertrag die Regelung, ab fünf von einem Patienten regelmäßig einzunehmenden Medikamenten Pharmazeutische Bedenken anmelden zu dürfen, um einen durch Rabatt- bzw. Import- oder preisgünstige Arzneimittel notwendigen Herstellerwechsel zu umgehen? Wenn ja, entspricht dies der Sondernummer 9?
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