Die dringende Frage, die sich bei uns fast täglich stellt, tritt bei Mehrfachverordnungen in einer Zeile, z. B. „Mestinon 60 mg 3 x N3“, auf. Muss dann für diese einzelne Zeile noch ein Vermerk („!“ oder „Menge ärztlich begründet“) durch den Arzt gemacht werden?
Laut Verband können solche Verordnungen gar nicht mehr auftreten, da dies in den aktuellen Arztsoftwareprogrammen nicht mehr möglich sein soll. Bei uns werden solche Verordnungen jedoch immer noch häufig vorgelegt. Diese sind auch nicht handschriftlich ausgestellt worden.
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