DAP LEXIKON

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Sonderkennzeichen / Sonder-PZN

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharma­zentral­nummer) vergeben ist, sind die Sonder­kenn­zeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Arznei­mittel­abrechnungs­vereinbarung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Beispiele sind Rezepturen (09999011) oder einzeln importierte verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel (09999117). Häufig findet auch das Sonder­kenn­zeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen 9 Faktoren zur Auswahl.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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