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MUNDIPHARMA INFORMIERT

Biosimilars und GSAV

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arznei­mittel­versorgung (GSAV) hat sich das Bundes­ministerium für Gesundheit einer Reihe von Themen ange­nommen, die u. a. Kranken­kassen Einsparungen ermöglichen sollen.
Die automatische Substitution von Biologika durch Biosimilars stellt eine der Maßnahmen dar.1
Das Wichtigste zusammen­gefasst.

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1 Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestags; Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung;
Bundesrat Drucksache 254/19; abrufbar unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/254-19.pdf, aufgerufen am 05.07.2019