APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Mehrfachverordnungen – was muss beachtet werden?

Uns liegt ein Rezept mit einer Verordnung über Budenobronch „2 x ! Budenobronch 0,5mg/2ml SUV N1 20x2 ml PZN 05986738“ vor.

Wären hier tatsächlich zwei Packungen N1 mit der genannten PZN abzugeben oder einmal die Bündelpackung 2 x (20 x 2 ml) N2 (PZN 03537396)?

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