Patienten haben schon seit Oktober 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen, die zulasten der GKV abgerechnet werden. Erstellt und aktualisiert wird der Plan von einem Arzt, meist dem Hausarzt. Die Apotheke darf den Medikationsplan hingegen nur auf Wunsch des Patienten aktualisieren (z. B. Arzneimittel in der Selbstmedikation hinzufügen).
Wie häufig kommt es vor, dass Patienten ihren bundeseinheitlichen Medikationsplan in der Apotheke aktualisieren lassen?